Therapeutische Kompetenz

Voraussetzungen

Prüfungszulassung beim Gesundheitsamt

Obwohl es keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg gibt, sind die Anforderungen klar vorgegeben:
Du musst therapieren können, wenn Du die Erlaubnis bekommen willst.

Seit 2002 bieten wir die Vorbereitung auf die Prüfung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ beim Gesundheitsamt Freiburg an. Seitdem haben wir weit über 400 Prüflinge auf diesem Weg begleitet und oft diese Fragen beantwortet:
„Reicht meine Vorbildung?“, „Was muss ich nachweisen?“, „Was ist annerkannt?“

Hier kommt die wichtigste Antwort vorweg:
es gibt keinen Ausbildungskatalog, in dem die Prüfer nachschauen – sie nehmen vielmehr jeden Einzelnen unter die Lupe und prüfen: ist dieser Mensch, wenn er therapeutisch tätig ist, eine Gefahr für die Bevölkerung?

Ausbildung Systemaufstellungen

Erlaubnis wofür?

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Überprüfung keinen staatlichen Abschluss darstellt.
Der Gesetzgeber bietet mit der Behandlungserlaubnis „Heilpraktiker für Psychotherapie“ lediglich eine Art Unbedenklichkeitsschein an, der v.a. ausschließt, dass Du keine Gefahr für deine Patienten darstellst.

Dies wird in Freiburg ganz realistisch gesehen und gerade bei der mündlichen Prüfung wird höchstes Augenmerk auf die therapeutischen Fähigkeiten gelegt.

Ausbildung Systemaufstellungen

In einer Überprüfung müssen wir unsere psychotherapeutische Kompetenz nachweisen können.

Wir vergleichen die HPP-Prüfung gerne mit einer Führerschein-Prüfung: da ich vom Tag des Bestehens „auf die Straße“ gelassen werde (also sofort anfangen kann zu therapieren), sollte ich auch „schon fahren“ (also eine vollwertige Therapie leisten) können.

So gesehen steht die Überprüfung beim Gesundheitsamt erst am Ende einer psychotherapeutischen Grundausbildung.

Fakten:

Das Gesundheitsamt des Regierungsbezirks Freiburg (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) stellt alle generellen Informationen zu der Heilprakitkerprüfung Psychotherapie auf seiner Website zur Verfügung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung sind:

  • Alter über 25 Jahre
  • berufliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • ausreichende geistige und körperliche Fähigkeiten (ärztliches Attest)
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Bestehen der Kenntnisüberprüfung (schriftlich und mündlich) auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • die glaubhafte Versicherung, sich ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie zu betätigen.

In der Kenntnisüberprüfung musst Du zeigen, dass du:

  • psychische Krankheitsbilder erkennen kannst (Diagnostik),
  • psychotherapeutisch behandeln kannst (ausreichende Ausbildung),
  • weißt, was du nicht behandeln darfst.


Das Gesundheitsamt gibt auch an, wie eine „ausreichende Ausbildung“ aussehen sollte:

  • Die erlernte Psychotherapie hat ein nachvollziehbares Erklärungsmodell, mit dem die meisten psychischen Störungen behandelt werden können.
  • Die Ausbildungszeit sollte mindestens zwei Jahren umfassen
  • Es wurde Theorie (Wissen) und Praxis (Üben) vermittelt.
  • Innerhalb der Ausbildung konnten therapeutische Erfahrung (unter Supervision) und Selbsterfahrung (Eigentherapie) gesammelt werden.

Die Prüfung beim Gesundheitsamt

Um diese Erlaubnis zu erhalten, prüft das Gesundheitsamt ob „der Antragsteller keine Gefahr […] darstellt„; dies geschieht in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, in der das Wissen über Diagnosen und Behandlungen psychischer Störungen abgefragt wird.
Diese Überprüfung hat in den letzten Jahren an Anspruch zugenommen und ist ohne eine gute und gezielte Vorbereitung nur schwer zu bestehen.

Der schriftlichen Teil der Prüfung besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen, die v.a. unser Wissen über Psychopathologie, Recht und psychotherapeutische Verfahren abfragt.
Hier sollen wir zeigen, dass wir den „state of the art“ im Gesundheitswesen  verstehen und anwenden können: ICD, Leitlinien der Psychotherapie und Gesetzekunde.

 

der schriftliche Teil
eine Original-Prüfung zum Anschauen

der mündliche Teil
Prüfung-Protokoll einer Schülerin

Im mündlichen Prüfungsteil sollen die Prüflinge deutlich machen, dass sie innerhalb des Gesundheitssystems verantwortlich handeln und sich fachkundig positionieren können.

Aus unserer 20-jährigen Erfahrung raten wir dazu, sich erst das Wissen für die schriftliche Prüfung anzueignen und danach erst die Vorbereitung auf den mündlichen Teil zu beginnen.
Die mündliche Prüfung -bei der man sich einzeln drei Prüfern präsentiert- braucht über das Wissen  hinaus starke Nerven, eine gute Verwendung der psychotherapeutischen Sprache und ein seriöses Selbstverständnis als TherapeutIn.

Wir legen Wert darauf, unsere Schüler auf beide Situationen optimal vorzubereiten und achten darauf, dass jeder Teilnehmer auch wirklich prüfungsfit werden kann.

der mündliche Teil
Prüfung-Protokoll einer Schülerin

TIPP:
Mit dem
Therapeutischen Kompetenztraining
bieten wir eine fundierte 2-jährige Ausbildung an.

Unser Abendkurs in Freiburg
Heilpraktiker für Psychotherapie
oder
unser „Crash-Kurs im Sommer“
bereiten Dich auf die Prüfung im Gesundheitsamt vor.